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Wie läuft das Visum-Interview im Konsulat ab?


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Anträge für Visa in die USA sind mit einem persönlichen Interview in einer der drei US-konsularischen Vertretungen in Berlin, Frankfurt oder München verbunden. Das geht nicht ohne Terminabsprache, unter 0190 - 85 00 55, für 1,87 €/Min, oder mit Kreditkarte pauschal 10 Euro, siehe usvisa-germany.com. Fragen Sie dort auch nach der aktuellen Höhe der Visumgebühr in Euro. Schon bei der Anreise stellt sich dann meist ein mulmiges Gefühl ein. Habe ich alle Unterlagen dabei? Sind alle Gebühren bezahlt? Werde ich immer "richtig" antworten? Spricht man nur englisch im Konsulat? Was ist, wenn der Visumantrag abgelehnt wird?

Alle Ängste sind meistens unbegründet. Ein Interview dauert im Schnitt nur drei Minuten. Es wird nur dann auf englisch geführt, wenn das US-Vorhaben ausdrücklich "English proficiency" verlangt. Eventuell werden noch Fingerabdrücke genommen. Der Beamte wirft einen Blick auf die Antragsunterlagen (in offener Klarsichthülle mitnehmen) und stellt ein paar Fragen, um sich von der Redlichkeit Ihrer Pläne zu überzeugen. Beantworten Sie alles ruhig und sachlich, ohne etwas zu beteuern oder rechtfertigen. Nehmen Sie es gelassen, dass die Fragen manchmal wenig relevant oder überflüssig erscheinen. Der Beamte versucht nur auf seine Weise, Ihre Gedanken zu ergründen und ggf. unlauteren Absichten auf die Spur zu kommen. Drei zentrale Fragen hat er dabei im Kopf:

1. Ist Ihr Vorhaben in den USA insgesamt glaubhaft und schlüssig?
Der Beamte überzeugt sich, dass Ihr Vorhaben zu Ihrem bisherigen Ausbildungsstand passt. Normalerweise ist hier das unterschriebene I-20 oder DS-2019 Beweis genug. Beim B-1 Visum ist ein Letter of Support notwendig. Eine Bescheinigung der eigenen Hochschule, siehe unter 3), sollte auch nicht fehlen.

2. Steht Ihr Aufenthalt in den USA finanziell auf sicheren Füßen?
Obwohl das DS-2019 bzw. I-20 bereits Angaben zur Finanzierung enthält, sollte man doppelt vorsorgen und Bescheinigungen über Stipendien, BAFöG und andere finanzielle Beweismittel, z.B. Praktikumsvergütung, mitnehmen. Eine Finanzierung durch eigene oder familiäre Mittel muss besonders gut dokumentiert sein, i.d.R. durch eine offizielle Bankbescheinigung mit Unterschrift und zusätzlich alle Kontoauszüge der letzten Monate.

3. Familiäre, soziale und wirtschaftliche Bindungen an Deutschland, meist zitiert als Absatz 214(b)
Der Beamte will überzeugt sein, dass Ihr USA-Aufenthalt vorübergehend ist und Sie danach wieder nach Hause zurückkehren. Wichtiges Indiz dafür ist die Immatrikulationsbescheinigung und ein Statement Ihrer Heimathochschule über den Zweck des USA-Aufenthaltes und dass Ihr Studium voraussichtlich dann und dann abgeschlossen sein wird. Außerdem kann der Beamte Ihnen ein paar breit gestreute Fragen zu Ihrem persönlichen Umfeld, z.B. Familie, Studium, Freizeitaktivitäten, berufliche Perspektiven und andere Pläne, stellen. Insbesondere bei Praktika können leicht Misstöne entstehen bzgl. Begründung und Nutzen; vermeiden Sie, von "Working" oder "Work experience" zu sprechen. Gemäß den Kriterien für das J-1 Visum sprechen Sie von 'Training', 'Observing', 'learning American techniques and methodologies'. Auch das Lernen der englischen Sprache ist offiziell kein triftiger Grund für ein J-1 oder F-1 Visum. Zur Untermauerung nehmen Sie weitere Dokumente mit, selbst wenn es sich im nachhinein als nicht notwendig erweist.

Liste der mitzunehmenden Dokumente:

  • Reisepass
  • Online-Visumantragsformular DS-160, das die Formulare DS 156-158 ersetzt! Zum Interview nehmen Sie einen Ausdruck der Confirmation page mit digitalem Foto mit.
  • ggf. Passfoto - nur wenn kein digitales Foto hochgeladen werden kann. Bitte beachten Sie die Fotobestimmungen.
  • DS-2019 bzw. I-20
  • Nachweis über die Finanzierung des Aufenthaltes
  • Nachweis/Beleg über Zahlung der Visa-Bearbeitungsgebühr, 140 Dollar
  • Nachweis über Zahlung der SEVIS-Gebühr, 180 Dollar (nur bei F-1 und J-1 Visum).
  • ein selbstadressierter und mit € 1,45 frankierter Rückumschlag, groß genug für den Pass, kein Einschreiben.
  • Weitere Dokumente

  • Formular DS-7002, Training/Internship Placement Plan (nur bei Praktika)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Bescheinigung Ihres Professors über den Zweck des USA-Aufenthaltes und den voraussichtlichen Abschluss in Deutschland
  • bei B-1 Visum ein Letter of Support, siehe Beispiel
  • englischer Sprachnachweis
  • wenn möglich, ein Rückflugticket
  • Eventuell:

  • Bescheinigung über ein bestehendes Arbeitsverhältnis
  • Mietvertrag
  • Meldebescheinigung
  • Kontoauszüge der letzten Monate
  • Geburtsurkunde
  • Das Visum kommt dann je nach Andrang etwa eine Woche später mit der Post. Wenn die Zeit bis zur Ausreise sehr knapp ist, auch schon früher. Gleich mitnehmen kann man es aber nicht. Erfahrungsgemäß haben es insbesondere Personen aus ärmeren sowie muslimisch geprägten Ländern schwerer als solche aus "reichen" und westlichen Ländern, die Bedenken des Visumbeamten zu entkräften. Dieser ist leider von Amts wegen verpflichtet, in jedem Antragsteller zunächst einen potenziellen illegalen Einwanderer zu sehen. Wird das Visum wider Erwarten verweigert, hat dies meist unmittelbar mit Punkt 2 und/oder 3 (siehe oben) zu tun. Sie erhalten dann eine allgemein gehaltene, schriftliche Begründung für die Ablehnung und damit die Möglichkeit, Ihren Antrag mit neuen (besseren) Argumenten erneut zu stellen.

    Weitere Informationen zum Visum und zur Einreise:
    Visum für Studienaufenthalte. Das Visumverfahren Schritt für Schritt erklärt.
    Visum für Praktika Das Visumverfahren Schritt für Schritt erklärt.
    Tipps für die Einreise und Passkontrolle, von Visaservice.com.

    Informationen der US-Botschaft:
    Visa-Informationen
    Wartezeiten für Visum-Interview und Visumbearbeitung. Abrufbar für jedes Konsulat weltweit.
    SEVIS-Gebühr mit Formular I-901 (auf englisch)
    Visa Denials (Wenn das Visum verweigert wird)