Anrechnung von Studienzeiten/Prüfungsleistungen für ein Weiterstudium
Relativ unproblematisch ist die Anrechnung von Studienzeiten im Rahmen von bilateralen Kooperationsvereinbarungen, denn hier ist die Frage der Anerkennung zwischen beiden Hochschulen vertraglich geregelt. Etwas komplizierter ist diese Frage für diejenigen, die sich als "free mover", d.h. außerhalb von Partnerschaften, an einer amerikanischen oder kanadischen Universität bewerben und danach an einer deutschen Hochschule weiterstudieren wollen. Für die Anrechnung ausländischer Studienzeiten sind die Fachbereiche der aufnehmenden deutschen Hochschulen zuständig. Dies gilt auch im Hinblick auf ein anschließendes Zweitstudium bzw. eine Promotion. Bei Ausbildungsgängen, die mit einer staatlichen Prüfung abschließen, z.B. Lehramt, Medizin, Pharmazie, sind die Landesprüfungsämter zuständig.
Für die Bewertung gilt, dass ausländische Studienzeiten an akkreditierten Hochschulen inhaltlich mit dem deutschen Studienplan im gleichen Fach zu mindestens 85 Prozent übereinstimmen bzw. zu diesem passen müssen. Fehlt ein wichtiger Teilbereich, kann man dies bei der Kurswahl in den USA ggf. durch "independent studies" kompensieren. Das kann eine schriftliche Arbeit sein, die zeigt, dass man sich mit einem bestimmten Thema auseinandergesetzt hat. Im Vergleich zum Graduate-Studium ist die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Undergraduate-Bereich (College) schwieriger. Das College-Studium ist nämlich breiter angelegt, fachlich weniger ausgeprägt und mit hohen Anteilen von "Schulwissen". Die Kurse und Credits werden daher genauer unter die Lupe genommen. Ein amerikanischer Bachelor-Abschluss wird daher nicht ohne weiteres mit dem deutschen/europäischen Bachelor und auch nicht mit dem traditionellen Fachhochschuldiplom gleichgesetzt. Die Gleichwertigkeit wird nur unter bestimmten inhaltlichen Voraussetzungen anerkannt.
Die Anrechnung der in den USA erworbenen Credits ist eine der Voraussetzungen z.B. für ein DAAD-Stipendium. Ein "learning agreement" gewährleistet die Anerkennung bereits im Vorfeld. Dafür informiert man sich im Studienführer eingehend über die relevanten Lehrveranstaltungen, stellt danach und in Konsultation mit den Betreuern/Fachbereichen in den USA und in Deutschland seinen Studienplan zusammen und lässt diesen von beiden Seiten abzeichnen.
ANABIN - Informationssystem zur Anerkennung Ausländischer Bildungsabschlüsse
Für einschlägige Informationen gibt es jetzt die Datenbank ANABIN, das Informationssystem für die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise, von der ZAB (Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen), der gemeinsamen Gutachterstelle der Länder. Die Datenbank wird ständig ergänzt und aktualisiert. Getrennt nach Ländern findet man Bildungsinstitutionen (Hochschulen), Abschlusstypen, Hinweise zur Bewertung und Einstufung ausländischer Schul- und Hochschulabschlüsse, Listen zuständiger Stellen, Hinweise zu beruflichen Abschlüssen, ein Glossar zum Bildungssystem sowie (nicht in der Public-Version) Zeugnismuster.
www.anabin.de, darin Informationen zu
Anerkennung von Hochschulabschlüssen und akademischen Titeln
Nach Abschaffung des amtlichen Genehmigungsverfahrens im Jahre 2005 muss man jetzt eigenverantwortlich prüfen, ob die Voraussetzungen zur Führung eines ausländischen akademischen Grades erfüllt sind. Die Grundlage für die Anerkennung ist durch Erlass der Wissenschaftsministerien der Bundesländer geregelt. Bei staatlich reglementierten Berufen, z.B. Lehramt und medizinische Berufe, sind weiterhin die Standesvertretungen
und Landesprüfungsämter der einzelnen Bundesländer zuständig. Beispiele:
Für die Anerkennung muss Folgendes gewährleistet sein:
In vielen Bereichen der Privatwirtschaft muss ein amerikanischer Abschluss lediglich einem potenziellen Arbeitgeber gefallen bzw. dieser entscheidet, ob die Ausbildung den Anforderungen der betreffenden Arbeitsstelle gerecht wird. Dies gilt, zumindest in Niedersachsen, auch für die Einstellung in den Öffentlichen Dienst. Bei den staatlich reglementierten Berufen (Human-, Dental-, Tiermedizin, Apotheker, Architekten, Rechtsberufe, Lehrer) müssen für die berufliche Zulassung außerdem noch bestimmte berufsrechtliche Erfordernisse erfüllt sein, die bundesweit oder EU-weit einheitlich geregelt sind. Entsprechende Informationen haben die berufsständischen Vertretungen, also die Ärzte- und Apothekerkammern, Architekten- und Anwaltskammern, bei Lehrern die Kultusministerien.
Der amerikanische Highschoolabschluss wird in Deutschland nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen mit der Hochschulreife gleichgestellt. Dafür sind u.a. bestimmte Fächerkombinationen, Gesamtnote (GPA) von mindestens 3.0, ggf. Advanced Placement (College-Level) Kurse und der SAT / ACT mit Mindestpunktzahl erforderlich.
Zuständig für die Bewertung und Entscheidung sind die Zeugnisanerkennungsstellen, die den Landesschulbehörden bzw. den Kultusministerien der Länder unterstellt sind. Um hinterher keine Enttäuschung zu erleben, sollten sich Eltern vor dem Highschooljahr bei der Zeugnisanerkennungsstelle ihres Bundeslandes informieren und eine schriftliche Bestätigung einholen. Sehr hilfreich sind hier die Bewertungsvorschläge im Anabin-Informationssystem bei USA unter Hochschulzugang / Zeugnisbewertung.
Niedersachsen: Die landesweite Zuständigkeit hat hier die Landesschulbehörde, Abteilung Hannover. Entsprechende schriftliche Anfragen sind zu richten ans Dezernat 4i, Postfach 3721, 30037 Hannover, Tel. (0511) 106-2434, -2436, -2281.
Anerkennung deutscher Studienleistungen und Abschlüsse in den USA
Auch hier gilt, dass es keine offiziellen Abkommen zu Äquivalenzen und Anerkennung zwischen Deutschland und den USA gibt. Es gibt lediglich ein Rahmenabkommen von 1990, die Deutsch-Amerikanischen Empfehlungen, die aber keinen bindenden Charakter haben.
Manche Universitäten (und Arbeitgeber) lassen internationale Zeugnisse und Abschluss-Urkunden durch sogenannte Credential Evaluation Agencies (externe Bewertungsstellen) prüfen. Dieser Service ist i.d.R. für die Bewerber kostenpflichtig.
Siehe dazu auch die Angaben des U.S. Department of Education, zu Recognition of foreign Qualifications.
Studienberatung USA in der FH Hannover, Tel. (0511) 92 96 - 2154, E-mail usa@fh-hannover.de
Zuletzt geändert am 30.01.2010.