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Visum, Steuern, Versicherung für Praktika

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Für ein Studienpraktikum in den USA benötigt man das J-1 Visum und damit verbunden ein spezielles Vordokument, Formular DS-2019. Abgesehen von Universitäten sind nur wenige Stellen autorisiert, das DS-2019 zu vermitteln. Bei Unternehmenspraktika sind das bestimmte Organisationen, an die man sich wenden muss. Voraussetzung ist weiter der Nachweis einer bezahlten oder unbezahlten Praktikumstelle. Aufgrund der US-Visumbestimmungen sind die Möglichkeiten für Fachpraktika im Gesundheits- und Beratungsbereich sehr begrenzt, für Humanmediziner gelten Sonderbestimmungen, siehe B-1 Visum. Unter dem J-1 Visum werden auch die Work & Travel Ferienprogramme durchgeführt.

J-1, das Praktikantenvisum

Ein Praktikum in der Privatwirtschaft erfordert immer:

Das Formular DS-2019 (Certificate of Eligibility) ist eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Angaben zur Person, zum Praktikumvorhaben und zur Finanzierung. Es wird ausgestellt von Ihrer Mittler-Organisation. Das DS-2019 enthält die Daten für Beginn und Ende Ihres Praktikums. Erst im Flugzeug erhalten Sie den Ein- und Ausreisebeleg, Formular I-94, auf dem bei der Passkontrolle die Aufenthaltsdauer notiert wird. Das eingetragene Datum bezieht sich auf das Ende des Praktikums. Danach hat man eine Karenzzeit (grace period) von 30 Tagen für private Reisen (nicht jedoch, um das Praktikum zu verlängern), bevor man das Land verlassen muss. Ebenso ist die Einreise in die USA frühestens 30 Tage vor Praktikumbeginn erlaubt.

Visumanträge werden in den konsularischen Vertretungen in Berlin, Frankfurt oder München gestellt. Sie sind ausnahmslos mit einer Interviewpflicht verbunden. Der Antrag kann gestellt werden, sobald das DS-2019 vorliegt; ausgestellt wird das Visum frühestens 120 Tage vor Programmbeginn. Termine sind telefonisch einzuholen mit Angabe der Reisepass-Nummer, Tel. 0900 1 85 00 55 (Mo-Fr, 7-20 Uhr, 1,86 Euro/Min.), oder unter usvisa-germany.com, pauschal 10 Euro mit Kreditkarte. Fragen Sie dort auch nach der aktuellen Höhe der Visumgebühr in Euro. Die Visumunterlagen nehmen Sie offen sichtbar in einer Klarsichthülle ins Konsulat. Und so läuft das Visum-Interview im Konsulat ab. Folgende Unterlagen gehören zum Visum-Antrag:


B-1, das Visum für Informationsaufenthalte ("Visitors for Business!!")

Das B-1 Visum gilt für Informationsaufenthalte zwischen 3 und 6 Monaten, bei denen Sie sich eine Institution nur anschauen (observation only!), ohne dort praktisch tätig zu werden, ist das B-1 Visum zulässig. Ist ein solcher Besuch kürzer als 90 Tage, gilt für deutsche Staatsbürger die Kategorie "Visumfreies Reisen". Das B-1 Visum wird generell auch empfohlen für Famulaturen bzw. Elective Clerkships (bei Medizinstudenten) und für Freiwilligendienste. Für studienbezogene Praktika, bei denen Sie ja selber mit Hand anlegen, ist diese Visumkategorie in keinem Fall zulässig, da sie im Gegensatz zum J-1 Visum kein "hands-on training" erlaubt. Das gilt auch für unbezahlte und Kurzpraktika unter 90 Tagen.

Die US-Botschaft in London erläutert acceptable B-1 activities u.a. folgendermaßen:
Researcher: An individual who will engage in independent research ... provided there is no payment from a U.S. source and the results of the research will not benefit the American institution. Those who will receive payment from a U.S. source and/or the U.S. institution will benefit from the results of the research, will require a J-1 or H-1 visa.

Wenn Sie glauben, dass das B-1 Visum für Sie richtig ist, lassen Sie sich von der amerikanischen Institution ein Einladungsschreiben zur Vorlage beim Konsulat ausstellen, das bescheinigt, dass Ihr geplanter Aufenthalt rein informativ und unbezahlt ist und keine praktische Tätigkeit beinhaltet. Hier sind zwei Muster für einen solchen Letter of Support for a B-1 visa. Ergänzend dazu lassen Sie sich von Ihrem Fachbereich bzw. Professor eine Bescheinigung ausstellen, worin Ihre Immatrikulationsdaten, Ihr voraussichtlicher Studienabschluss sowie Sinn und Zweck des USA-Aufenthaltes ausgedrückt wird. Die Formulierungen müssen hier insbesondere für den Konsularbeamten eindeutig sein und dürfen z.B. nicht den Begriff "Practical training" enthalten. Das B-1 Visum wird ohne Vordokument, mit Formular DS-156/DS-157/DS-158 direkt beim Konsulat beantragt, mit Interviewpflicht. Erforderlich ist auch hier eine Bearbeitungsgebühr, nicht jedoch die SEVIS-Gebühr.

Entscheidend ist, dass Sie Ihren Visumantrag glaubwürdig gegenüber dem J-1 Visum abgrenzen. Da hier erfahrungsgemäß viel Interpretationsspielraum ist, empfiehlt es sich, zuerst die amerikanische Institution zu fragen, welches Visum sie empfiehlt. Im übrigen kann jeder Versuch, das aufwändigere J-1 Visum durch ein "einfaches" B-1 Visum zu umgehen, ein jähes Ende finden, entweder bereits im Konsulat oder bei der Einreise. Die Folge ist ein langjähriges Einreiseverbot.


Praktikum im Zusammenhang mit einem US-Studienaufenthalt


US-Konsulate

Visa für die USA werden in Berlin, Frankfurt und München ausgestellt. Für das Visum-Interview muss ein Termin vereinbart werden:

Weitere Hinweise:


Steuern in den USA

Laut Artikel 20, Abs. 4 des Doppelbesteuerungsabkommens - U.S.-German Tax Treaty - sind Sie als deutscher Student von der amerikanischen Steuer befreit, wenn Ihr Praktikantenverdienst 5.000 Dollar für das Steuerjahr (=Kalenderjahr) nicht übersteigt. Um die Steuerbefreiung nach dem o.g. Abkommen geltend zu machen, muss Ihr Arbeitgeber beim Finanzamt (IRS) das IRS-Formular 8233 einreichen. Weitere Informationen zu diesem Thema unter:


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