Visum, Steuern, Versicherung für Praktika
Für ein Studienpraktikum in den USA benötigt man das J-1 Visum und damit verbunden ein spezielles
Vordokument, Formular DS-2019. Abgesehen von Universitäten sind nur wenige Stellen autorisiert, das DS-2019 zu vermitteln. Bei Unternehmenspraktika sind das bestimmte
Organisationen, an die man sich wenden muss. Voraussetzung ist weiter der Nachweis
einer bezahlten oder unbezahlten Praktikumstelle. Aufgrund der US-Visumbestimmungen sind die Möglichkeiten für Fachpraktika im Gesundheits- und Beratungsbereich sehr begrenzt, für Humanmediziner gelten Sonderbestimmungen, siehe B-1 Visum. Unter dem J-1
Visum werden auch die Work
& Travel Ferienprogramme durchgeführt.
J-1, das
Praktikantenvisum
Ein Praktikum in der Privatwirtschaft erfordert immer:
- die Teilnahme an einem Praktikantenprogramm, das von einer
autorisierten Mittler-Organisation durchgeführt wird.
- ein Praktikumplatz, der den Anforderungen der US-Bestimmungen genügt (siehe DS-7002) und
daraufhin
- die Aushändigung des Formulars DS-2019 durch die Mittler-Organisation
- Auslandskranken- und Unfallversicherung. Diese kann ggf. über die
Mittler-Organisation oder z.B. durch die Gruppenversicherung der Studienberatung USA
abgeschlossen werden.
Das Formular DS-2019 (Certificate of Eligibility) ist
eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Angaben zur Person, zum
Praktikumvorhaben und zur Finanzierung. Es wird ausgestellt von Ihrer
Mittler-Organisation. Das DS-2019 enthält die Daten für Beginn und Ende Ihres Praktikums. Erst im Flugzeug erhalten Sie den Ein- und Ausreisebeleg, Formular I-94, auf dem bei der Passkontrolle die Aufenthaltsdauer notiert wird. Das eingetragene Datum bezieht sich auf das Ende des Praktikums. Danach hat man eine
Karenzzeit (grace period) von 30 Tagen für private Reisen (nicht jedoch, um
das Praktikum zu verlängern), bevor man das Land verlassen muss. Ebenso ist
die Einreise in die USA frühestens 30 Tage vor
Praktikumbeginn erlaubt.
Visumanträge werden in den konsularischen Vertretungen in Berlin, Frankfurt oder München gestellt. Sie sind ausnahmslos mit einer Interviewpflicht verbunden. Der Antrag kann gestellt werden, sobald das DS-2019 vorliegt; ausgestellt wird das Visum frühestens 120 Tage vor Programmbeginn. Termine sind telefonisch einzuholen mit Angabe der Reisepass-Nummer, Tel. 0900 1 85 00 55 (Mo-Fr, 7-20 Uhr, 1,86 Euro/Min.), oder unter usvisa-germany.com, pauschal 10 Euro mit Kreditkarte. Fragen Sie dort auch nach der aktuellen Höhe der Visumgebühr in Euro. Die Visumunterlagen nehmen Sie offen sichtbar in einer Klarsichthülle ins Konsulat. Und so läuft das Visum-Interview im Konsulat ab. Folgende Unterlagen gehören zum Visum-Antrag:
- Biometrischer Pass oder bordeauxfarbener (maschinenlesbarer) EU-Reisepass. Der biometrische Pass ist (noch) nicht zwingend vorgeschrieben. Ihre biometrischen Daten werden dann ggf. beim Visum-Interview oder bei der Einreise genommen (digitaler Fingerabdruck und Foto).
- Visumantragsformular DS-156, bitte online ausfüllen und ausgedruckt zum Visum-Interview mitnehmen.
- Formular DS-157, für alle männlichen Antragsteller zwischen
16 und 45.
- Formular DS-158, für
alle Antragsteller (Informationen über Kontaktpersonen und den beruflichen Hintergrund). Formulare DS-156/-157/-158 downloaden!
Ab März 2010 gibt es ein einheitliches Online-Formular DS-160, das die Formulare DS 156-158 ersetzt! Zum Interview nehmen Sie dann einen Ausdruck der Confirmation page mit digitalem Foto mit. Siehe auch hier.
- Formular DS-7002, Training/Internship Placement Plan. Dies ist die Grundlage für das DS-2019. Hierin wird im wesentlichen der individuelle Trainingsplan vom Arbeitgeber erstellt und von der Mittler-Organisation geprüft.
- DS-2019 Formular - dieses Formular gibt es nur über Ihren "Visa Sponsor", es steht nicht im Internet als Download zur Verfügung!!
- aktuelles Passfoto, bitte beachten Sie die Fotobestimmungen.
- Nachweis über Zahlung der Visa-Bearbeitungsgebühr, 131 Dollar, zahlbar über die Firma Roskos & Meyer, die Ihnen nach Zahlungseingang eine für das Visum-Interview notwendige Zahlungsbestätigung per E-mail zuschickt.
Im Notfall ist auch eine Überweisung an die Dresdner Bank Berlin, Konto 405 125 7600, BLZ 120 800 00, möglich. Manuell ausgefüllte Überweisungsbelege mit Stempel und Zeichen des Sachbearbeiters zum Interview mitnehmen. Kein Online-Banking, keine Euro-Schecks.
- Nachweis über Zahlung der SEVIS-Gebühr (I-901 fee) bei J-1 Visa, 180 Dollar
(bei Au Pair und Camp counselor Programmen nur 35 Dollar)
Diese Gebühr ist fällig bei allen DS-2019 Formularen, zu zahlen per Kreditkarte mit Formular I-901. Die Gebühr gilt nicht für das B-1 Visum.
- ein selbstadressierter und mit € 1,45 frankierter Rückumschlag,
groß genug für den Pass, kein Einschreiben.
B-1, das Visum für
Informationsaufenthalte ("Visitors for Business!!")
Das B-1 Visum gilt für Informationsaufenthalte zwischen 3 und 6 Monaten, bei denen Sie sich eine Institution nur anschauen (observation only!), ohne dort praktisch tätig zu werden, ist das B-1 Visum zulässig. Ist ein solcher Besuch kürzer als 90 Tage, gilt für deutsche Staatsbürger die Kategorie "Visumfreies Reisen". Das B-1 Visum wird generell auch empfohlen für Famulaturen bzw. Elective Clerkships (bei Medizinstudenten) und für Freiwilligendienste. Für studienbezogene Praktika, bei denen Sie ja selber mit Hand anlegen, ist diese Visumkategorie in keinem Fall zulässig, da sie im Gegensatz zum J-1 Visum kein "hands-on training" erlaubt. Das gilt auch für unbezahlte und Kurzpraktika unter 90 Tagen.
Die US-Botschaft in London erläutert acceptable B-1 activities u.a. folgendermaßen:
Researcher: An individual who will engage in independent research ... provided there is no payment from a U.S. source and the results of the research will not benefit the American institution. Those who will receive payment from a U.S. source and/or the U.S. institution will benefit from the results of the research, will require a J-1 or H-1 visa.
Wenn Sie glauben, dass das B-1 Visum für Sie richtig ist, lassen Sie
sich von der amerikanischen Institution ein Einladungsschreiben zur Vorlage beim Konsulat ausstellen, das bescheinigt, dass Ihr geplanter Aufenthalt rein informativ und unbezahlt ist und keine praktische Tätigkeit beinhaltet. Hier sind zwei Muster für einen solchen Letter of Support for a B-1 visa. Ergänzend dazu lassen Sie sich von Ihrem Fachbereich bzw. Professor eine Bescheinigung ausstellen, worin Ihre Immatrikulationsdaten, Ihr voraussichtlicher Studienabschluss sowie Sinn und Zweck des USA-Aufenthaltes ausgedrückt wird. Die Formulierungen müssen hier insbesondere für den Konsularbeamten eindeutig sein und dürfen z.B. nicht den Begriff "Practical training" enthalten. Das B-1 Visum wird ohne Vordokument, mit Formular DS-156/DS-157/DS-158 direkt beim Konsulat beantragt, mit Interviewpflicht. Erforderlich ist auch hier eine Bearbeitungsgebühr, nicht jedoch die SEVIS-Gebühr.
Entscheidend ist, dass Sie Ihren Visumantrag glaubwürdig gegenüber dem J-1 Visum abgrenzen. Da hier erfahrungsgemäß viel Interpretationsspielraum ist, empfiehlt es sich, zuerst die amerikanische Institution zu fragen, welches Visum sie empfiehlt. Im übrigen kann jeder Versuch, das aufwändigere J-1 Visum durch ein "einfaches" B-1
Visum zu umgehen, ein jähes Ende finden, entweder bereits im Konsulat oder
bei der Einreise. Die Folge ist ein langjähriges Einreiseverbot.
Praktikum im Zusammenhang mit einem
US-Studienaufenthalt
-
F-Visum-Inhaber - Optional Practical Training (OPT): diese dürfen frühestens nach zwei US-Studiensemestern, manchmal erst bei erfolgreichem US-Studienabschluss
ein studienbezogenes Praktikum aufnehmen, und zwar maximal ein Jahr. Die Genehmigung kann bis zu drei Monaten dauern, also rechtzeitig beim International Student Advisor der Gastuniversität anmelden.
STEM-designated degree programs: F-Studierende in bestimmten naturwissenschaftlich-technischen Fächern können nach Abschluss ihres US-Bachelor, -Master oder PhD ein Praktikum bis zu 29 Monaten (OPT - Optional practical Training) anschließen. Siehe dazu auch diese Information von Visaserve.com.
-
J-1 Visum-Inhaber - Academic training: Wenn das Visum für ein Studium im Rahmen einer bi-lateralen Austauschvereinbarung ausgestellt wurde, sind die Bedingungen für ein anschließendes Praktikum ("academic training") nicht vorab durch US-gesetzliche Bestimmungen geregelt wie beim F-Visum. Entscheidend ist, welche Bedingungen in der Austauschvereinbarung festgeschrieben sind. Alles weitere ist meist im Ermessen der Verantwortlichen. Je nach Absprache könnte also im Prinzip nach ein oder zwei Studiensemestern ein Praktikum möglich sein, auch bei non-degree students. Sprechen Sie den Austauschkoordinator ggf. darauf an. Gesetzlich geregelt ist nur, dass das Praktikum nicht länger als der Studienaufenthalt sein darf, maximal jedoch 18 Monate (bei Lehramtsanwärtern und Post-Doc's 36 Monate). Bei non-degree Aufenthalten alles zusammen nicht länger als 24 Monate.
-
Beispielhafte Informationen einiger Universitäten:
New York University
Georgetown University
University of California - Davis
US-Konsulate
Visa für die USA werden in Berlin, Frankfurt und München ausgestellt. Für das Visum-Interview muss ein Termin vereinbart werden:
- Tel. 0900 - 1 - 85 00 55, Mo-Fr, 7-20 Uhr (€ 1,86/Min.). Nummer des Reisepasses bereithalten und aktuelle Visumgebühren erfragen.
- www.usvisa-germany.com Terminabsprache über das Internet, Pauschalgebühr 10 Dollar, nur per Kreditkarte.
- Tel. +49 (0)9131 772 2270, Pauschalgebühr 15 Euro, nur per Kreditkarte Visa oder Mastercard.
- Wartezeiten für Visum-Interview und Visumbearbeitung. Abrufbar für jedes Konsulat weltweit.
- Wie läuft das Visum-Interview im Konsulat ab?
- Konsularabteilung der Botschaft der USA, Berlin
Clayallee 170, 14195 Berlin
Kontakt für Notfälle:
Fax +49 30 831 4926, E-mail ConsBerlin@state.gov
- Generalkonsulat Frankfurt
Gießener Str. 30, 60435 Frankfurt
Kontakt für Notfälle:
Fax +49 69 7535 2277, E-mail FrankfurtSpecialNIV@state.gov
- Generalkonsulat München
Königinstr. 5, 80539 München
Kontakt für Notfälle:
Fax +49 89 280 9998, E-mail ConsMunich@state.gov
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten! Aktuelle Visa-Informationen der US-Botschaft
- Tipps für die Einreise und Passkontrolle, von Visaservice.com.
- US VISIT - how it works (Ein-/Ausreiseprozedur am Port of Entry)
- SEVIS Website (U.S. Immigration and Customs Enforcement, Department of Homeland Security), mit Sevis fee payment website (I-901 instructions)
- SEVIS Background information. Overview and FAQ's about SEVIS student tracking system
- The Exchange
Visitor Program. Neue Website des State Department, seit 10/2008
- Exchange visitor skills list, revised 2009 (Deutschland ist nicht auf dieser Liste vertreten)
- Visa Information (Department of State)
- Temporary Workers, Übersicht über die Visa-Kategorien H, L, O, P, Q. Das H-1B Visum ist ein Arbeitsvisum für Fachpersonal (specialty occupations), auf drei Jahre begrenzt. Kontingentiert auf 65.000 jährlich, weltweit, Bewerbung jeweils ab 1. April. Zusätzlich 20.000 weitere H-1B Visa für Fachkräfte mit U.S. Master's Degrees und höher. Stellen im Hochschulsektor sind nicht kontingentiert.
- Green Card
Lottery (Diversity Immigrant Visa Program), Bewerbung nur noch online, immer im November/Dezember.
- Thomas Krause, Esq., US Rechtsanwaltskanzlei in Wallmoden, Spezialgebiet US-Einwanderungs- und Aufenthaltsrecht, Tel. 05341 - 33 16 24.
- Nachman & Associates, New York, Immigration and nationality law.
- Amerikanische Zollbestimmungen (US-Botschaft)
Steuern in den USA
Laut Artikel 20, Abs. 4 des Doppelbesteuerungsabkommens - U.S.-German Tax Treaty - sind
Sie als deutscher Student von der amerikanischen Steuer befreit, wenn Ihr
Praktikantenverdienst 5.000 Dollar für das Steuerjahr (=Kalenderjahr) nicht
übersteigt. Um die Steuerbefreiung nach dem o.g. Abkommen geltend zu
machen, muss Ihr Arbeitgeber beim Finanzamt (IRS) das IRS-Formular 8233
einreichen. Weitere Informationen zu diesem Thema unter:
Krankenversicherung bitte klicken!