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Stipendien, Zuschüsse für Praktika


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Für Praktika in den USA und generell in Übersee gibt es nur wenig finanzielle Unterstützung. Aufenthaltsstipendien werden, von einigen Ausnahmen abgesehen, im wesentlichen für Studienzwecke vergeben. Förderung für Praktika beschränkt sich in vielen Fällen auf Reisekostenzuschüsse. Der neue Stipendienlotse versucht, Finanzierungsquellen systematisch zu erschließen, auch für Auslandspraktika. Die Datenbank ist benutzerfreundlich angelegt, vom BM für Bildung und Forschung.

Aufenthaltsstipendien (einschl. Reisekosten)




Reisestipendien und -zuschüsse für Überseeländer


Auslands-BAFöG

Beim Auslands-BAFöG handelt es sich um einen länderspezifischen Zuschlag zur Inlandsförderung, und zwar als Zuschuss, es muss also nicht zurückgezahlt werden. Damit einher geht auch ein Zuschuss zu Reisekosten, Kranken- und Pflegeversicherung. Für Praktika im außereuropäischen Ausland gelten dieselben Förderrichtlinien wie für Europa. Für das Zielland USA liegt die Zuständigkeit beim Studierendenwerk Hamburg, das in seinem Merkblatt zu Praktika (Stand 3/2009) die Bestimmungen näher erläutert. Im Kern müssen folgende Punkte gewährleistet sein:

  • es muss sich um ein Pflichtpraktikum von mindestens 12 Wochen handeln
  • Grundkenntnisse müssen vorhanden sein durch mindestens ein Studienjahr im Inland/EU und im selben Fach
  • die Heimathochschule muss bescheinigen, dass das Auslandspraktikum förderlich ist
  • das Praktikum muss an der Heimathochschule anerkannt sein.
  • Der Auslandszuschlag für ein Praktikum in den USA beträgt 120 Euro. Der Antrag sollte 4-6 Monate vor Ausreise beim zuständigen BAFöG-Amt eingereicht werden. Wegen der allgemein höheren Kosten ist der Bedarf fürs Ausland höher angesetzt als im Inland; folglich wird die Einkommensgrenze anders bemessen. Ein Antrag lohnt sich also möglicherweise auch dann, wenn Sie Inlands-BAFöG knapp verfehlen. Sie können daher selbst dann einen Antrag stellen, wenn Sie keinen Anspruch auf Inlands-BAFöG haben. Für die USA und Kanada sind folgende Stellen zuständig:

    Zuständig für USA:
    Studierendenwerk Hamburg
    Amt für Ausbildungsförderung
    Grindelallee 9, 20146 Hamburg
    Tel. (040) 41 902-0, Durchwahl -117
    Fax (040) 41 902-126
    E-Mail: bafoeg@studentenwerk.hamburg.de

    Zuständig für Kanada:
    Studentenwerk Thüringen
    Amt für Ausbildungsförderung
    Auslandsförderung
    Max-Planck-Ring 9
    98693 Ilmenau
    Tel. (03677) 692-752
    Fax: (03677) 691-924
    E-mail: fri@stw-thueringen.de

    BAFöG-Leistungen:
  • Auslandszuschlag: USA 120 EUR, Kanada 85 EUR monatlich
  • Ggf. Übernahme der Studiengebühr bis zu 4.600 EUR (USA/KAN) für ein Studienjahr (9 Monate), für ein Semester die Hälfte
  • Zuschuss zu Kranken- und Pflegeversicherung
  • Reisekosten 1.000 Euro
  • Weitere Informationen:

  • Studentenwerk Hamburg Infos für USA unter "Finanzen".
  • Auslandsförderung (Bundesministeriums für Bildung und Forschung)
  • Auslandsbafög (Deutsches Studentenwerk)

  • Bildungskredite

    Praktika im Ausland können auch durch einen zinsgünstigen Bildungskredit der staatlichen KfW gefördert werden. Maximal 300 Euro monatlich, Laufzeit bis zu 24 Monaten. Der Bildungskredit ist einkommens-unabhängig und beliebig kombinierbar mit anderen Finanzierungen. Anders als beim Bafög besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Weiteres im Merkblatt zum Bildungskredit.

    Studienkredite der KfW werden vergeben für das Erststudium und/oder konsekutives Masterstudium, einschließlich Auslandssemester. Einkommensunabhängig, Laufzeit bis zu 12 Semester, maximal 650 Euro pro Monat. Vermittelt wird der Studienkredit über örtliche Banken und Sparkassen. Weitere Informationen im Merkblatt.

    Die Deutsche Kreditbank hat einen Bildungsfonds aufgelegt, aus dem bis zu 500 Euro pro Monat gezahlt werden, auch für Auslandsaufenthalte.