Für Praktika in den USA und generell in Übersee gibt es nur wenig finanzielle Unterstützung. Aufenthaltsstipendien werden, von einigen Ausnahmen abgesehen, im wesentlichen für Studienzwecke vergeben. Förderung für Praktika beschränkt sich in vielen Fällen auf Reisekostenzuschüsse. Der neue Stipendienlotse versucht, Finanzierungsquellen systematisch zu erschließen, auch für Auslandspraktika. Die Datenbank ist benutzerfreundlich angelegt, vom BM für Bildung und Forschung.
Aufenthaltsstipendien (einschl. Reisekosten)
Kombinierte Studien- und Praxissemester für
Studierende (alle Fachrichtungen)
Für je ein Studien- und Praxissemester, die zeitlich zusammenhängen und in demselben Land stattfinden (Reihenfolge im Hinblick auf die Förderung egal). Gemeint sind hier berufspraktische Tätigkeiten, die in den Regelstudienverlauf integriert sind. Die Praktikumsuche erfolgt in Eigenregie, die Praktikantenvergütung wird angerechnet, wenn sie den Gegenwert von 500 Euro monatlich übersteigt. Bewerbungen müssen dem DAAD bis jeweils 1. September (für Förderbeginn ab Januar) bzw. 1. März (für Förderbeginn ab August) vorliegen. Dieses Programm ist aufgrund der restriktiven Visumbestimmungen schwer in den USA durchzuführen. (DAAD-Stipendienführer 2011-12, S. 34-36)
Praktikum im Rahmen von auslandsbezogenen
Studiengängen, selbstbeschaffte Praktika bei internationalen Organisationen und deutschen Auslandsvertretungen
Maximal 3 Monate Förderung (Teilstipendium von € 350 monatlich) bei auslandsbezogenen Studiengängen, in denen ein Auslandspraktikum verpflichtend ist.
Als auslandsbezogen gilt z.B. ein Studium der Kulturwissenschaften oder der Öffentlichkeitsarbeit/PR.
Informationen im DAAD-Referat 514, Tel. (0228) 882-0, E-mail kurzstipprak@daad.de, DAAD-Stipendienführer 2011-12, S. 72-73 bzw. 149. Bewerbungsunterlagen werden online ausgefüllt und eingereicht. Der Antrag muss dem DAAD mit Nachweis des Praktikumplatzes spätestens zwei Monate vor Praktikumbeginn vorliegen.
Praktika bei
internationalen Organisationen und NGO's (Carlo-Schmid-Programm)
Zur Nachwuchsförderung bei internationalen Organisationen einschl. NGO's wird dieses Programm
vom DAAD und der Studienstiftung durchgeführt. Es richtet sich an qualifizierte Studierende und
Absolventen aller relevanten Disziplinen, mit deutscher Staatsangehörigkeit. Die Praktika werden selbst beschafft (Programmlinie A, 3-6 Monate) oder vermittelt (Programmlinie B, maximal 10 Monate). Bewerbung jeweils bis 01. März an das DAAD-Referat 514, Tel. (0228) 882-598, Internet www.daad.de/csp. (DAAD-Stipendienführer 2011-12, S. 76-78)
Abschlussarbeiten von Studierenden (Bachelor, Master, Diplom, Magister,
Staatsexamen)
Abschlussarbeiten in Unternehmen und anderen Einrichtungen, auch in Form einer Feldforschung, werden bei überzeugendem Vorhaben für die Dauer von 1-4 Monaten, in Einzelfällen 6 Monaten gefördert. Der Aufenthalt kann nicht mit einem Studium kombiniert werden. Bewerbungen müssen dem DAAD spätestens 3 Monate vor Stipendienantritt vorliegen. Infos beim DAAD, Ref. 315, Tel. (0228) 882-0, Bewerbungsunterlagen abrufbar hier. (DAAD-Stipendienführer 2011-12, S. 54-56).
Teilstipendien von Firmen und anderen Organisationen
"Join the Best" -- MLP Stipendienprogramm für Auslandspraktika.
MLP fördert Praktika von 2-6 Monaten bei Global-Player-Firmen. Bewerbung jeweils bis Anfang November, es folgt ein zweistufiges Auswahlverfahren in Form von Assessment Centers. MLP sponsert den Flug, die Unterkunft und ein Versicherungspaket. Die Praktika beginnen im Sommer.
Dr. Jost Henkel Stiftung
Die Dr. Jost-Henkel-Stiftung fördert Talente aller Disziplinen – auch für Praktika im Ausland. Dabei muss jedoch belegt werden, dass das für das Ausbildungsziel notwendige Fachwissen – qualitativ wie quantitativ – in Deutschland so nicht erreichbar ist. Einzelheiten und Bewerbungsunterlagen hier.
Reisestipendien und -zuschüsse für Überseeländer
Reisestipendien von Firmen
Reisebeihilfen zur Teilnahme an Kongressen und für Forschungspraktika in den Life Sciences werden vergeben u.a. von:
Beim Auslands-BAFöG handelt es sich um einen länderspezifischen Zuschlag zur Inlandsförderung, und zwar als Zuschuss, es muss also nicht zurückgezahlt werden. Damit einher geht auch ein Zuschuss zu Reisekosten, Kranken- und Pflegeversicherung. Für Praktika im außereuropäischen Ausland gelten dieselben Förderrichtlinien wie für Europa. Für das Zielland USA liegt die Zuständigkeit beim Studierendenwerk Hamburg, das in seinem Merkblatt zu Praktika (Stand 3/2009) die Bestimmungen näher erläutert. Im Kern müssen folgende Punkte gewährleistet sein:
Der Auslandszuschlag für ein Praktikum in den USA beträgt 120 Euro. Der Antrag sollte 4-6 Monate vor Ausreise beim zuständigen BAFöG-Amt eingereicht werden. Wegen der allgemein höheren Kosten ist der Bedarf fürs Ausland höher angesetzt als im Inland; folglich wird die Einkommensgrenze anders bemessen. Ein Antrag lohnt sich also möglicherweise auch dann, wenn Sie Inlands-BAFöG knapp verfehlen. Sie können daher selbst dann einen Antrag stellen, wenn Sie keinen Anspruch auf Inlands-BAFöG haben. Für die USA und Kanada sind folgende Stellen zuständig:
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Zuständig für USA:
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Zuständig für Kanada: |
Weitere Informationen:
Praktika im Ausland können auch durch einen zinsgünstigen Bildungskredit der staatlichen KfW gefördert werden. Maximal 300 Euro monatlich, Laufzeit bis zu 24 Monaten. Der Bildungskredit ist einkommens-unabhängig und beliebig kombinierbar mit anderen Finanzierungen. Anders als beim Bafög besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Weiteres im Merkblatt zum Bildungskredit.
Studienkredite der KfW werden vergeben für das Erststudium und/oder konsekutives Masterstudium, einschließlich Auslandssemester. Einkommensunabhängig, Laufzeit bis zu 12 Semester, maximal 650 Euro pro Monat. Vermittelt wird der Studienkredit über örtliche Banken und Sparkassen. Weitere Informationen im Merkblatt.
Die Deutsche Kreditbank hat einen Bildungsfonds aufgelegt, aus dem bis zu 500 Euro pro Monat gezahlt werden, auch für Auslandsaufenthalte.