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Allgemeine Hinweise für Praktika in den USA


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Ein Praktikum in Amerika ist immer eine besondere Erfahrung. Der interkulturelle Umgang, Sprachkenntnisse und der Einblick in internationale Geschäftspraktiken vermitteln wertvolles Rüstzeug für den globalen Arbeitsmarkt. Außerdem erweitert man den eigenen Erfahrungshorizont. Der Blick über den Tellerrand bringt neue Einsichten und Perspektiven, die vieles in neuem Licht erscheinen lassen. Lernen Sie die amerikanische Gesellschaft kennen. Sie werden sehen, es herrscht ein anderes Energie-Level, eine Experimentierfreude und Risikobereitschaft, die in Europa ihresgleichen sucht. Denn die Erfolgsformel lautet heute Studium plus - plus Sprachkenntnisse, plus Auslandsaufenthalt, plus interkulturelle Kompetenz.

Persönliche Voraussetzungen

Gute Sprachkenntnisse erleichtern den (Arbeits-)Alltag und den Umgang im fremden Land ganz ungemein. Für viele Praktika sind sie ein absolutes Muss. Sie sollten daher nicht nur als Ziel, sondern als notwendige Voraussetzung gesehen werden. Gefragt sind auch persönliche Eigenschaften wie Geduld, Ausdauer, organisatorisches Geschick und Improvisationsvermögen. Die Fähigkeit, Dinge so zu nehmen, wie sie sind, erhält einen besonderen Stellenwert. Denn mit Menschen anderer Denkart und Sitten zu leben ist nicht nur interessant, sondern Offenheit und Toleranz. Prüfen Sie daher Ihre Motivation und Zielvorstellung genauso wie Ihre Sprachkenntnisse. Schieben Sie nichts auf die lange Bank, denn nur bei optimaler Vorbereitung und Einstellung ist der größtmögliche Nutzen garantiert.

Die amerikanischen Einreisebestimmungen

Nach den US-gesetzlichen Bestimmungen sind Praktika in den USA keine Arbeitsaufenthalte, sondern fallen in die Rubrik educational and cultural exchange. Das dazugehörige Visum ist das J-1 Visum (exchange visitor visa). Dieses Visum ist aber nicht direkt beim US-Konsulat erhältlich. Als Zwischeninstanz braucht man einen legal sponsor, der im Auftrag der US-Einreisebehörden das Praktikum gutheißen muss. Erst wenn es nach entsprechender Prüfung und nach Maßgabe der Einreisebestimmungen als unbedenklich gilt, stellt der legal sponsor das Visumvordokument DS-2019 aus. Dies ist eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung und die unabdingbare Voraussetzung für das Visum. Als Legal sponsor zugelassen sind meist externe Organisationen, die vom U.S. Department of State ermächtigt sind, das DS-2019 auszustellen.

Es führt also i.d.R. kein Weg vorbei an solchen Organisationen, die quasi als verlängerter Arm der US-Behörden handeln und für die Durchführung der Programme verantwortlich sind. Zur Erleichterung arbeiten jedoch viele mit lokalen Partnern in Deutschland zusammen, die als Anlaufstellen und Wegbereiter für deutsche Bewerber fungieren, z.B. Inwent in Bonn, Travelworks in Münster, College Council in Berlin. Rund um die Visumvermittlung helfen diese bei der Organisation des Praktikums und bieten meist ergänzende Dienstleistungen an.

Nur wenige große Unternehmen mit großem Praktikantenaufkommen, z.B. einige Hotelketten und IT-Unternehmen, sind selber designiert als Legal Sponsor. Dagegen sind Universitäten und andere Forschungseinrichtungen fast immer befugt, selber das DS-2019 auszustellen - hier insbesondere für Forschungsaufenthalte und Forschungspraktika. Auch große Museen, z.B. das Smithsonian, haben diese Befugnis.

Die US-Konsulate in Berlin, Frankfurt und München spielen nur bei der Visumbeantragung (mit persönlichem Interview) eine Rolle. Dieses wiederum ist der letzte Schritt in der Reihenfolge, die da lautet: 1.) Praktikumplatz, 2.) Dokument DS-2019, 3.) J-1 Visum. Diejenigen, die dieses Verfahren versuchen zu umgehen oder getarnt als Touristen einzureisen, seien gewarnt, denn die Kontrollen sind engmaschig und allgegenwärtig und die Folgen unabsehbar. Weiteres siehe unter Visum.

Typische Vorlaufzeiten

Ein typischer Zeitplan - mit Abweichungen je nach Einzelfall - sieht so aus:

Die Stellensuche

Da der Arbeitsplatz überwiegend nicht vermittelt wird, ist hier viel Eigeninitiative und Ausdauer gefragt. Nutzen Sie die Erfahrungen von Ehemaligen und anderen Amerikakundigen in Ihrem Umfeld. Gehen Sie bei der Firmensuche strategisch vor. Der deutsch-amerikanische Bezug ist z.B. ein guter Ansatz für Initiativbewerbungen. Entsprechende Adressen findet man über die Deutsch-Amerikanische Handelskammer New York (für Kanada: Toronto) oder indem man Industriemessen mit US-Beteiligung besucht. Nehmen Sie dafür Ihre schriftliche Bewerbung gleich mit. Bereiten Sie sich auch sonst gut vor und machen Sie sich die Devise der Amerikaner - think positive - zu Eigen.

Einschlägige Fundstellen im Internet sind Job- und Praktikabörsen, Handelskammern, Firmenrankings, Berufsverbände (professional associations). Firmen-Homepages können sehr aufschlussreich sein. Sie vermitteln die in den USA so wichtige Firmenphilosophie - company mission - und andere Informationen, die Anknüpfungspunkte für Initiativbewerbungen liefern.

Wem das alles zu mühsam ist oder wer nichts dem Zufall überlassen will, kann sich an Stellenvermittlungen wenden, die meist gegen erhebliche Kosten bei der Stellensuche helfen. Oder man bucht eine Kombination Sprachreise plus Praktikum. Prüfen Sie genau, ob solche Angebote Ihren Erwartungen und den Anforderungen eines Pflichtpraktikums entsprechen und ob sie das Geld wert sind. Eine Auswahl finden Sie hier.

Bezahlung

Praktika werden in den USA häufig als reine Lernerfahrung angesehen. Eine Vergütung ist daher nicht selbstverständlich und kann vergleichsweise gering ausfallen. Das Thema Bezahlung sollte also zurückhaltend und diplomatisch angesprochen werden, denn Sie sind hier auf das Wohlwollen der einzelnen Firma angewiesen. Als Orientierung dient der gesetzliche Mindestlohn. Auf Bundesebene beträgt er 7,25 Dollar. In einigen Bundesstaaten einschließlich Massachusetts, Kalifornien, Oregon, Washington, Illinois, liegt er aber schon jetzt bei 8 Dollar oder etwas mehr. Im Medienbereich, im sozialen und gemeinnützigen Sektor ist eine Bezahlung kaum zu erwarten. Insgesamt sind auch die Kosten für den Lebensunterhalt (außer Energiekosten) um einiges höher als in Deutschland zu veranschlagen und werden durch einen günstigen Wechselkurs nur etwas abgemildert. Städte wie New York, San Francisco, Boston, um nur einige zu nennen, haben eine Spitzenposition. Angebote wie z.B. eine freie Unterkunft können daher Gold wert sein. Weitere Hinweise unter Zuschüsse und Stipendien.

Abiturienten

Da Abiturienten vor Beginn des Studiums oder der Ausbildung noch keinen Studienbezug nachweisen können, ist ihnen ein J-1 Praktikantenvisum verwehrt. Auch für Ferienjobs mit Work and Travel - Visum kommen sie nicht in Frage, da dies in den USA nur eingeschriebenen Studierenden erlaubt ist. Abiturienten steht aber das weite Feld der Freiwilligendienste offen. Außerdem können sie als Camp-Counselor, als Au Pair, oder in einige wenige Job-Programme vermittelt werden. Eine Stellensuche in Eigenregie ist nicht gestattet. Mehr für Abiturienten hier.

Vorgaben aufgrund der Einreisebestimmungen

Die J-1 Visumbestimmungen für Praktika unterscheiden drei Zielgruppen, für die bestimmte Grundbedingungen gelten:

Weitere offizielle Vorgaben